interne Verweise§ 7 EdWBeitrV Übergangsvorschriften (vom 26.08.2009) ... 26. August 2009 zugeordnet worden sind, wird die einmalige Zahlung weiter nach den §§ 3 und 4 dieser Verordnung in der bis zum 25. August 2009 geltenden Fassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 11.07.2013 BGBl. I S. 2435
Artikel 1 5. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung ... ersetzt. 6. § 2d Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 7. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Einmalige Zahlung (1) ... 7. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Einmalige Zahlung (1) Institute, die der Entschädigungseinrichtung nach dem 18. ... geändert: a) Die Wörter „sowie § 2c Absatz 1 Satz 4 und § 3 Abs. 2" werden durch die Wörter „sowie § 2c Absatz 1 Satz 4 und § ... vor Ablauf des 18. Juli 2013 zugeordnet worden sind, sind die §§ 3 und 4 in der bis zum 18. Juli 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) § 5c ... einmalige Zahlungen und Mindestbeiträge anzuwenden. (3) Die §§ 1 bis 5, 5b und 6 in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf das am 30. ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2821
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2881
Artikel 1 4. EdWBeitrVÄndV ... 26. August 2009 zugeordnet worden sind, wird die einmalige Zahlung weiter nach den §§ 3 und 4 dieser Verordnung in der bis zum 25. August 2009 geltenden Fassung ...
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