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§ 95 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 95 Herausgabepflicht



(1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern.

(2) 1Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in § 70 bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden. 2Das gilt nicht bei Personen, die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.





 

Frühere Fassungen von § 95 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 95 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 95a StPO Zurückstellung der Benachrichtigung des Beschuldigten; Offenbarungsverbot (vom 01.07.2021)
... ihr vorausgehende Durchsuchung nach den §§ 103 und 110 oder Herausgabeanordnung nach § 95 nicht offenbaren darf. Absatz 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass bei Gefahr ... (7) Im Falle des Verstoßes gegen das Offenbarungsverbot des Absatzes 6 gilt § 95 Absatz 2  ...
§ 98a StPO Rasterfahndung (vom 25.07.2015)
... Stelle die Stelle, die den Abgleich durchführt, zu unterstützen. (5) § 95 Abs. 2 gilt ...
§ 98b StPO Verfahren bei der Rasterfahndung (vom 25.07.2015)
... 96, 97, 98 Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend. (2) Ordnungs- und Zwangsmittel (§ 95 Abs. 2) dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft ...
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 27.02.2024)
... den §§ 80a bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 89c Absatz 1 bis 4, 94 bis 100a, b) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § ... dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. § 95 Absatz 2 gilt entsprechend. (5) Bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 ist ...
§ 100j StPO Bestandsdatenauskunft (vom 01.12.2021)
... die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. § 95 Absatz 2 gilt ...
§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021)
... die Vollstreckung nach den Absätzen 1 und 2 gelten außerdem die §§ 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
§ 23 JVEG Entschädigung Dritter (vom 01.01.2021)
... der Strafverfolgungs- oder Verfolgungsbehörde 1. Gegenstände herausgeben ( § 95 Abs. 1 , § 98a der Strafprozessordnung) oder die Pflicht zur Herausgabe entsprechend einer Anheimgabe ...

Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020)
... Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, gelten die §§ 94 bis 97, 98 Abs. 4 sowie die §§ 99 bis 101 der Strafprozeßordnung entsprechend. ...

Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 V. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 20 WDO Durchsuchung und Beschlagnahme (vom 01.07.2017)
... eine Abschrift auszuhändigen. (5) Im Übrigen gelten § 94 Abs. 1 und 2, § 95 Abs. 1 , §§ 97, 109, 111n und 111o der Strafprozessordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 2 TKGBDAG Änderung der Strafprozessordnung
... die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. § 95 Absatz 2 gilt ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... sich nach dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. § 95 Absatz 2 gilt entsprechend. (5) Bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 ist technisch ... Sicherheit nach den §§ 81, 82, 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach den §§ 94, 95 Absatz 3 und § 96 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 95 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 95a Zurückstellung der ... nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes, wenn der Zeuge zustimmt." 7. Nach § 95 wird folgender § 95a eingefügt: „§ 95a Zurückstellung der ... ihr vorausgehende Durchsuchung nach den §§ 103 und 110 oder Herausgabeanordnung nach § 95 nicht offenbaren darf. Absatz 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass bei Gefahr im Verzug ... (7) Im Falle des Verstoßes gegen das Offenbarungsverbot des Absatzes 6 gilt § 95 Absatz 2 entsprechend." 8. § 99 wird wie folgt geändert: a) Die ... Für die Vollstreckung nach den Absätzen 1 und 2 gelten außerdem die §§ 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... nach dem Telekommunikationsgesetz und der TelekommunikationsÜberwachungsverordnung. § 95 Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... § 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken § 95 Herausgabepflicht § 96 Amtlich verwahrte Schriftstücke § 97 ...

TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG)
G. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 994
Artikel 1 TKEntschNeuOG Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
... Ersuchens der Strafverfolgungsbehörde 1. Gegenstände herausgeben (§ 95 Abs. 1, § 98a der Strafprozessordnung) oder die Pflicht zur Herausgabe entsprechend einer ...