§ 434 - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 434 Entscheidung im Nachverfahren


§ 434 hat 2 frühere Fassungen und wird in 15 Vorschriften zitiert

(1) Die Entscheidung über die Einziehung im Nachverfahren trifft das Gericht des ersten Rechtszuges.

(2) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, gegen den sofortige Beschwerde zulässig ist.

(3) 1Über einen zulässigen Antrag wird auf Grund mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden, wenn die Staatsanwaltschaft oder sonst der Antragsteller es beantragt oder das Gericht dies anordnet; die Vorschriften über die Hauptverhandlung gelten entsprechend. 2Wer gegen das Urteil eine zulässige Berufung eingelegt hat, kann gegen das Berufungsurteil nicht mehr Revision einlegen.

(4) Ist durch Urteil entschieden, so gilt § 431 Absatz 4 entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung G. v. 13. April 2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094 m.W.v. 1. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 434 StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuellvor 25.07.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 434 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 434 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 304 StPO Zulässigkeit (vom 13.12.2019)
... Einziehung oder die Unbrauchbarmachung nach den §§ 435, 436 Absatz 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 und § 439 betreffen; § 138d Abs. 6 bleibt unberührt. (5) ...
§ 341 StPO Form und Frist (vom 01.01.2018)
... den Fällen der §§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht ...
§ 432 StPO Einziehung durch Strafbefehl (vom 01.07.2017)
...  (2) Ist nur über den Einspruch des Einziehungsbeteiligten zu entscheiden, so gilt § 434 Absatz 2 und 3  ...
§ 436 StPO Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren (vom 01.07.2017)
... Bezirk der Gegenstand sichergestellt worden ist. (2) § 423 Absatz 1 Satz 2 und § 434 Absatz 2 bis 4 gelten ...
§ 438 StPO Nebenbetroffene am Strafverfahren (vom 01.07.2017)
... Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Im Übrigen gelten die §§ 426 bis 434 entsprechend mit der Maßgabe, dass in den Fällen des § 432 Absatz 2 und des § ...
§ 439 StPO Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen (vom 01.07.2017)
... und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung ...
§ 444 StPO Verfahren (vom 01.07.2017)
... Absatz 1 bis 3, § 432 Absatz 1 und, soweit nur über ihren Einspruch zu entscheiden ist, § 434 Absatz 2 und 3 sinngemäß. (3) Für das selbständige Verfahren gelten die ... das selbständige Verfahren gelten die §§ 435, 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 oder 3 sinngemäß. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... Beschwerde 3420 Verfahren über die Beschwerde nach § 434 Abs. 2 , auch i. V. m. § 436 Abs. 2, StPO: Die Beschwerde wird verworfen oder ... Beschwerde 4210 Verfahren über die Beschwerde nach § 434 Abs. 2 , auch i. V. m. § 436 Abs. 2 StPO, wiederum i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG: Die ...

Wirtschaftsstrafgesetz 1954
neugefasst durch B. v. 03.06.1975 BGBl. I S. 1313; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 11 WiStrG 1954 Verfahren (vom 01.07.2017)
... gelten § 435 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 und § 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 oder 3 der Strafprozeßordnung entsprechend. (2) Im Bußgeldverfahren ist die Abführung des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EAkteJEG Änderung der Strafprozessordnung
... durch das Wort „nachgewiesener" ersetzt. 50. In § 387 Absatz 1 und § 434 Absatz 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „schriftlichen" durch das Wort „nachgewiesenen" ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... und Vermögensbeschlagnahme". c) Die Angaben zu den §§ 421 bis 442 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 421 Absehen von der ... § 432 Einziehung durch Strafbefehl § 433 Nachverfahren § 434 Entscheidung im Nachverfahren § 435 Selbständiges Einziehungsverfahren ... und § 442" durch die Wörter „§§ 435, 436 Absatz 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 und § 439" ersetzt. 7. In § 310 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter ... nach § 111e" ersetzt. 8. In § 314 Absatz 2 wird die Angabe „ § 434 Abs. 1 Satz 1 " durch die Wörter „§ 428 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 9. In ... „gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt. 12. Die §§ 421 bis 439 werden durch folgenden Dritten Abschnitt ersetzt: „Dritter ... (2) Ist nur über den Einspruch des Einziehungsbeteiligten zu entscheiden, so gilt § 434 Absatz 2 und 3 entsprechend. § 433 Nachverfahren (1) Ist die Einziehung ... Zweck, die Einwendungen nach Absatz 1 geltend zu machen, ist ausgeschlossen. § 434 Entscheidung im Nachverfahren (1) Die Entscheidung über die Einziehung im ... Bezirk der Gegenstand sichergestellt worden ist. (2) § 423 Absatz 1 Satz 2 und § 434 Absatz 2 bis 4 gelten entsprechend. § 437 Besondere Regelungen für das ... Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Im Übrigen gelten die §§ 426 bis 434 entsprechend mit der Maßgabe, dass in den Fällen des § 432 Absatz 2 und des § ... und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich." 13. Die §§ 440 bis 442 werden ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§§ 432 bis 434 , 435 Abs. 2 und 3 Nr. 1, § 436 Abs. 2 und 4, § 437 Abs. 1 bis 3, § 438 Abs. 1" ... 1" und wird die Angabe „§ 441 Abs. 2 und 3" durch die Wörter „ § 434 Absatz 2 und 3 " ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§§ 440 ... 1 bis 3" durch die Wörter „§§ 435, 436 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 434 Absatz 2 oder 3 " ersetzt. 15. Die §§ 459g und 459h werden durch die folgenden ...
Artikel 5 VermAbschRÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... der Einziehung". b) In Absatz 1 werden die Wörter „§§ 431, 434 Abs. 2 , § 436 Abs. 3 der Strafprozeßordnung" durch die Wörter „§§ ... nach § 29a." 7. In § 88 Absatz 1 werden die Wörter „ § 434 Abs. 2 der Strafprozeßordnung " durch die Wörter „§ 428 Absatz 2 der Strafprozessordnung" ersetzt. ...
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... „§ 441 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG" durch die Wörter „ § 434 Abs. 2 , auch i. V. m. § 436 Abs. 2 StPO, wiederum i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG," ersetzt. ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Artikel 1 StPOuIRGÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... Absatz 2 werden die Wörter „§§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz ... „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1" und die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen ...
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Verfahren § 433 Stellung des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren § 434 Vertretung des Einziehungsbeteiligten § 435 Terminsnachricht an Einziehungsbeteiligte ...


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