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Synopse aller Änderungen der StPO am 09.11.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 9. November 2017 durch Artikel 2 des AnwDienstlG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der StPO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

StPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.11.2017 geltenden Fassung
StPO n.F. (neue Fassung)
in der am 09.11.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 30.10.2017 BGBl. I S. 3618

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
    Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
       § 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
       § 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen
       § 3 Begriff des Zusammenhanges
       § 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
       § 5 Maßgebendes Verfahren
       § 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
       § 6a Zuständigkeit besonderer Strafkammern
    Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
       § 7 Gerichtsstand des Tatortes
       § 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
       § 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
       § 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
       § 10a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
       § 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
       § 11a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
       § 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
       § 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
       § 13a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
       § 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
       § 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
       § 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
       §§ 17 und 18
       § 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
       § 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
       § 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
    Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
       § 22 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
       § 23 Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung
       § 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
       § 25 Ablehnungszeitpunkt
       § 26 Ablehnungsverfahren
       § 26a Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
       § 27 Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
       § 28 Rechtsmittel
       § 29 Vornahme unaufschiebbarer Amtshandlungen
       § 30 Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
       § 31 Schöffen, Urkundsbeamte
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
       § 32 (weggefallen)
vorherige Änderung nächste Änderung

    Vierter Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten


 
       § 33 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung
       § 33a Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs
       § 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
       § 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
       § 35 Bekanntmachung
       § 35a Rechtsmittelbelehrung
       § 36 Zustellung und Vollstreckung
       § 37 Zustellungsverfahren
       § 38 Unmittelbare Ladung
       § 39 (weggefallen)
       § 40 Öffentliche Zustellung
       § 41 Zustellungen an die Staatsanwaltschaft
       § 41a Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften
    Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
       § 42 Berechnung von Tagesfristen
       § 43 Berechnung von Wochen- und Monatsfristen
       § 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
       § 45 Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag
       § 46 Zuständigkeit; Rechtsmittel
       § 47 Keine Vollstreckungshemmung
    Sechster Abschnitt Zeugen
       § 48 Zeugenpflichten; Ladung
       § 49 Vernehmung des Bundespräsidenten
       § 50 Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung
       § 51 Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
       § 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
       § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
vorherige Änderung nächste Änderung

       § 53a Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer


       § 53a Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen
       § 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
       § 55 Auskunftsverweigerungsrecht
       § 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
       § 57 Belehrung
       § 58 Vernehmung; Gegenüberstellung
       § 58a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
       § 58b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
       § 59 Vereidigung
       § 60 Vereidigungsverbote
       § 61 Recht zur Eidesverweigerung
       § 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
       § 63 Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
       § 64 Eidesformel
       § 65 Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
       § 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
       § 67 Berufung auf einen früheren Eid
       § 68 Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
       § 68a Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
       § 68b Zeugenbeistand
       § 69 Vernehmung zur Sache
       § 70 Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung
       § 71 Zeugenentschädigung
    Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
       § 72 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige
       § 73 Auswahl des Sachverständigen
       § 74 Ablehnung des Sachverständigen
       § 75 Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens
       § 76 Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen
       § 77 Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung des Sachverständigen
       § 78 Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
       § 79 Vereidigung des Sachverständigen
       § 80 Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung
       § 80a Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren
       § 81 Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens
       § 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
       § 81b Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten
       § 81c Untersuchung anderer Personen
       § 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts
       § 81e Molekulargenetische Untersuchung
       § 81f Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung
       § 81g DNA-Identitätsfeststellung
       § 81h DNA-Reihenuntersuchung
       § 82 Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren
       § 83 Anordnung einer neuen Begutachtung
       § 84 Sachverständigenvergütung
       § 85 Sachverständige Zeugen
       § 86 Richterlicher Augenschein
       § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche
       § 88 Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung
       § 89 Umfang der Leichenöffnung
       § 90 Öffnung der Leiche eines Neugeborenen
       § 91 Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung
       § 92 Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung
       § 93 Schriftgutachten
    Achter Abschnitt Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
       § 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
       § 95 Herausgabepflicht
       § 96 Amtlich verwahrte Schriftstücke
       § 97 Beschlagnahmeverbot
       § 98 Verfahren bei der Beschlagnahme
       § 98a Rasterfahndung
       § 98b Verfahren bei der Rasterfahndung
       § 98c Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten
       § 99 Postbeschlagnahme
       § 100 Verfahren bei der Postbeschlagnahme
       § 100a Telekommunikationsüberwachung
       § 100b Online-Durchsuchung
       § 100c Akustische Wohnraumüberwachung
       § 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte
       § 100e Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c
       § 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
       § 100g Erhebung von Verkehrsdaten
       § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
       § 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
       § 100j Bestandsdatenauskunft
       § 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
       § 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei der Erhebung von Verkehrsdaten
       § 101b Statistische Erfassung; Berichtspflichten
       § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
       § 103 Durchsuchung bei anderen Personen
       § 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
       § 105 Verfahren bei der Durchsuchung
       § 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts
       § 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis
       § 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
       § 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
       § 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien
       § 110a Verdeckter Ermittler
       § 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers
       § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers
       § 110d (aufgehoben)
       § 110e (aufgehoben)
       § 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten
       § 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
       § 111b Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung
       § 111c Vollziehung der Beschlagnahme
       § 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen
       § 111e Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung
       § 111f Vollziehung des Vermögensarrestes
       § 111g Aufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes
       § 111h Wirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes
       § 111i Insolvenzverfahren
       § 111j Verfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes
       § 111k Verfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes
       § 111l Mitteilungen
       § 111m Verwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände
       § 111n Herausgabe beweglicher Sachen
       § 111o Verfahren bei der Herausgabe
       § 111p Notveräußerung
       § 111q Beschlagnahme von Schriften und Vorrichtungen
    Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
       § 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
       § 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr
       § 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
       § 114 Haftbefehl
       § 114a Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung
       § 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten
       § 114c Benachrichtigung von Angehörigen
       § 114d Mitteilungen an die Vollzugsanstalt
       § 114e Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugsanstalt
       § 115 Vorführung vor den zuständigen Richter
       § 115a Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts
       § 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
       § 116a Aussetzung gegen Sicherheitsleistung
       § 116b Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen
       § 117 Haftprüfung
       § 118 Verfahren bei der Haftprüfung
       § 118a Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung
       § 118b Anwendung von Rechtsmittelvorschriften
       § 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft
       § 119a Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde
       § 120 Aufhebung des Haftbefehls
       § 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
       § 122 Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht
       § 122a Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr
       § 123 Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen
       § 124 Verfall der geleisteten Sicherheit
       § 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls
       § 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen
       § 126a Einstweilige Unterbringung
       § 127 Vorläufige Festnahme
       § 127a Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme
       § 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren
       § 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme
       § 129 Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung
       § 130 Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
    9a. Abschnitt Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
       § 131 Ausschreibung zur Festnahme
       § 131a Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
       § 131b Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen
       § 131c Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen
       § 132 Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter
    9b. Abschnitt Vorläufiges Berufsverbot
       § 132a Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots
    Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
       § 133 Ladung
       § 134 Vorführung
       § 135 Sofortige Vernehmung
       § 136 Erste Vernehmung
       § 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
    Elfter Abschnitt Verteidigung
       § 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
       § 138 Wahlverteidiger
       § 138a Ausschließung des Verteidigers
       § 138b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
       § 138c Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
       § 138d Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers
       § 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
       § 140 Notwendige Verteidigung
       § 141 Bestellung eines Pflichtverteidigers
       § 142 Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers
       § 143 Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers
       § 144 (weggefallen)
       § 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
       § 145a Zustellungen an den Verteidiger
       § 146 Verbot der Mehrfachverteidigung
       § 146a Zurückweisung eines Wahlverteidigers
       § 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
       § 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
       § 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
       § 149 Zulassung von Beiständen
       § 150 (weggefallen)
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
    Erster Abschnitt Öffentliche Klage
       § 151 Anklagegrundsatz
       § 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
       § 152a Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
       § 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
       § 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
       § 153b Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
       § 153c Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
       § 153d Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen
       § 153e Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
       § 153f Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
       § 154 Teileinstellung bei mehreren Taten
       § 154a Beschränkung der Verfolgung
       § 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung
       § 154c Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung
       § 154d Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage
       § 154e Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung
       § 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
       § 155 Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung
       § 155a Täter-Opfer-Ausgleich
       § 155b Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
       § 156 Anklagerücknahme
       § 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
    Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage
       § 158 Strafanzeige; Strafantrag
       § 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod
       § 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
       § 160a Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern
       § 160b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
       § 161 Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
       § 161a Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft
       § 162 Ermittlungsrichter
       § 163 Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
       § 163a Vernehmung des Beschuldigten
       § 163b Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
       § 163c Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
       § 163d Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen
       § 163e Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen
       § 163f Längerfristige Observation
       § 164 Festnahme von Störern
       § 165 Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug
       § 166 Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen
       § 167 Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft
       § 168 Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen
       § 168a Art der Protokollierung richterlicher Untersuchungshandlungen
       § 168b Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungshandlungen
       § 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen
       § 168d Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins
       § 168e Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheitsberechtigten
       § 169 Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes
       § 169a Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen
       § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
       § 171 Einstellungsbescheid
       § 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
       § 173 Verfahren des Gerichts nach Antragstellung
       § 174 Verwerfung des Antrags
       § 175 Anordnung der Anklageerhebung
       § 176 Sicherheitsleistung durch den Antragsteller
       § 177 Kosten
    Dritter Abschnitt (weggefallen)
       §§ 178 bis 197 (weggefallen)
    Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
       § 198 (weggefallen)
       § 199 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
       § 200 Inhalt der Anklageschrift
       § 201 Übermittlung der Anklageschrift
       § 202 Anordnung ergänzender Beweiserhebungen
       § 202a Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
       § 203 Eröffnungsbeschluss
       § 204 Nichteröffnungsbeschluss
       § 205 Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
       § 206 Keine Bindung an Anträge
       § 206a Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis
       § 206b Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung
       § 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
       § 208 (weggefallen)
       § 209 Eröffnungszuständigkeit
       § 209a Besondere funktionelle Zuständigkeiten
       § 210 Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss
       § 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
    Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung
       § 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
       § 213 Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung
       § 214 Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel
       § 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
       § 216 Ladung des Angeklagten
       § 217 Ladungsfrist
       § 218 Ladung des Verteidigers
       § 219 Beweisanträge des Angeklagten
       § 220 Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten
       § 221 Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
       § 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen
       § 222a Mitteilung der Besetzung des Gerichts
       § 222b Besetzungseinwand
       § 223 Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter
       § 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin
       § 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter
       § 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung
    Sechster Abschnitt Hauptverhandlung
       § 226 Ununterbrochene Gegenwart
       § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
       § 228 Aussetzung und Unterbrechung
       § 229 Höchstdauer einer Unterbrechung
       § 230 Ausbleiben des Angeklagten
       § 231 Anwesenheitspflicht des Angeklagten
       § 231a Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten
       § 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung
       § 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger
       § 232 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten
       § 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
       § 234 Vertretung des abwesenden Angeklagten
       § 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten
       § 235 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten
       § 236 Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten
       § 237 Verbindung mehrerer Strafsachen
       § 238 Verhandlungsleitung
       § 239 Kreuzverhör
       § 240 Fragerecht
       § 241 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden
       § 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden
       § 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
       § 243 Gang der Hauptverhandlung
       § 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
       § 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
       § 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
       § 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung
       § 247 Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen
       § 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
       § 248 Entlassung der Zeugen und Sachverständigen
       § 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren
       § 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
       § 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
       § 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung
       § 253 Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung
       § 254 Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen
       § 255 Protokollierung der Verlesung
       § 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
       § 256 Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
       § 257 Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung
       § 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen
       § 257b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
       § 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
       § 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes
       § 259 Dolmetscher
       § 260 Urteil
       § 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
       § 262 Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen
       § 263 Abstimmung
       § 264 Gegenstand des Urteils
       § 265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage
       § 265a Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen
       § 266 Nachtragsanklage
       § 267 Urteilsgründe
       § 268 Urteilsverkündung
       § 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung
       § 268b Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft
       § 268c Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots
       § 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung
       § 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
       § 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung
       § 271 Hauptverhandlungsprotokoll
       § 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
       § 273 Beurkundung der Hauptverhandlung
       § 274 Beweiskraft des Protokolls
       § 275 Absetzungsfrist und Form des Urteils
    Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
       § 275a Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl
    Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende
       § 276 Begriff der Abwesenheit
       §§ 277 bis 284
       § 285 Beweissicherungszweck
       § 286 Vertretung von Abwesenden
       § 287 Benachrichtigung von Abwesenden
       § 288 Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsortsanzeige
       § 289 Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter
       § 290 Vermögensbeschlagnahme
       § 291 Bekanntmachung der Beschlagnahme
       § 292 Wirkung der Bekanntmachung
       § 293 Aufhebung der Beschlagnahme
       § 294 Verfahren nach Anklageerhebung
       § 295 Sicheres Geleit
Drittes Buch Rechtsmittel
    Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
       § 296 Rechtsmittelberechtigte
       § 297 Einlegung durch den Verteidiger
       § 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
       § 299 Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug
       § 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
       § 301 Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
       § 302 Zurücknahme und Verzicht
       § 303 Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme
    Zweiter Abschnitt Beschwerde
       § 304 Zulässigkeit
       § 305 Nicht der Beschwerde unterliegende Entscheidungen
       § 305a Beschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss
       § 306 Einlegung; Abhilfeverfahren
       § 307 Keine Vollzugshemmung
       § 308 Befugnisse des Beschwerdegerichts
       § 309 Entscheidung
       § 310 Weitere Beschwerde
       § 311 Sofortige Beschwerde
       § 311a Nachträgliche Anhörung des Gegners
    Dritter Abschnitt Berufung
       § 312 Zulässigkeit
       § 313 Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geldbußen
       § 314 Form und Frist
       § 315 Berufung und Wiedereinsetzungsantrag
       § 316 Hemmung der Rechtskraft
       § 317 Berufungsbegründung
       § 318 Berufungsbeschränkung
       § 319 Verspätete Einlegung
       § 320 Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
       § 321 Aktenübermittlung an das Berufungsgericht
       § 322 Verwerfung ohne Hauptverhandlung
       § 322a Entscheidung über die Annahme der Berufung
       § 323 Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung
       § 324 Gang der Berufungshauptverhandlung
       § 325 Verlesung von Urkunden
       § 326 Schlussvorträge
       § 327 Umfang der Urteilsprüfung
       § 328 Inhalt des Berufungsurteils
       § 329 Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung
       § 330 Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters
       § 331 Verbot der Verschlechterung
       § 332 Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung
    Vierter Abschnitt Revision
       § 333 Zulässigkeit
       § 334 (weggefallen)
       § 335 Sprungrevision
       § 336 Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen
       § 337 Revisionsgründe
       § 338 Absolute Revisionsgründe
       § 339 Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten
       § 340 Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten
       § 341 Form und Frist
       § 342 Revision und Wiedereinsetzungsantrag
       § 343 Hemmung der Rechtskraft
       § 344 Revisionsbegründung
       § 345 Revisionsbegründungsfrist
       § 346 Verspätete oder formwidrige Einlegung
       § 347 Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht
       § 348 Unzuständigkeit des Gerichts
       § 349 Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
       § 350 Revisionshauptverhandlung
       § 351 Gang der Revisionshauptverhandlung
       § 352 Umfang der Urteilsprüfung
       § 353 Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
       § 354 Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung
       § 354a Entscheidung bei Gesetzesänderung
       § 355 Verweisung an das zuständige Gericht
       § 356 Urteilsverkündung
       § 356a Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung
       § 357 Revisionserstreckung auf Mitverurteilte
       § 358 Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
    § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
    § 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
    § 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
    § 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
    § 363 Unzulässigkeit
    § 364 Behauptung einer Straftat
    § 364a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
    § 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
    § 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
    § 366 Inhalt und Form des Antrags
    § 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
    § 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
    § 369 Beweisaufnahme
    § 370 Entscheidung über die Begründetheit
    § 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
    § 372 Sofortige Beschwerde
    § 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung
    § 373a Verfahren bei Strafbefehl
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
    Erster Abschnitt Privatklage
       § 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
       § 375 Mehrere Privatklageberechtigte
       § 376 Anklageerhebung bei Privatklagedelikten
       § 377 Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung
       § 378 Beistand und Vertreter des Privatklägers
       § 379 Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe
       § 379a Gebührenvorschuss
       § 380 Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung
       § 381 Erhebung der Privatklage
       § 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
       § 383 Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld
       § 384 Weiteres Verfahren
       § 385 Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht
       § 386 Ladung von Zeugen und Sachverständigen
       § 387 Vertretung in der Hauptverhandlung
       § 388 Widerklage
       § 389 Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts
       § 390 Rechtsmittel des Privatklägers
       § 391 Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung
       § 392 Wirkung der Rücknahme
       § 393 Tod des Privatklägers
       § 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten
    Zweiter Abschnitt Nebenklage
       § 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger
       § 396 Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss
       § 397 Verfahrensrechte des Nebenklägers
       § 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
       § 398 Fortgang des Verfahrens bei Anschluss
       § 399 Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entscheidungen
       § 400 Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
       § 401 Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger
       § 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
    Dritter Abschnitt Entschädigung des Verletzten
       § 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren
       § 404 Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe
       § 405 Vergleich
       § 406 Entscheidung über den Antrag im Strafurteil; Absehen von einer Entscheidung
       § 406a Rechtsmittel
       § 406b Vollstreckung
       § 406c Wiederaufnahme des Verfahrens
    Vierter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten
       § 406d Auskunft über den Stand des Verfahrens
       § 406e Akteneinsicht; Auskunft
       § 406f Verletztenbeistand
       § 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
       § 406h Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten
       § 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren
       § 406j Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens
       § 406k Weitere Informationen
       § 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
    Erster Abschnitt Verfahren bei Strafbefehlen
       § 407 Zulässigkeit
       § 408 Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag
       § 408a Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens
       § 408b Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe
       § 409 Inhalt des Strafbefehls
       § 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft
       § 411 Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung
       § 412 Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung
    Zweiter Abschnitt Sicherungsverfahren
       § 413 Zulässigkeit
       § 414 Verfahren; Antragsschrift
       § 415 Hauptverhandlung ohne Beschuldigten
       § 416 Übergang in das Strafverfahren
    2a. Abschnitt Beschleunigtes Verfahren
       § 417 Zulässigkeit
       § 418 Durchführung der Hauptverhandlung
       § 419 Entscheidung des Gerichts; Strafmaß
       § 420 Beweisaufnahme
    Dritter Abschnitt Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
       § 421 Absehen von der Einziehung
       § 422 Abtrennung der Einziehung
       § 423 Einziehung nach Abtrennung
       § 424 Einziehungsbeteiligte am Strafverfahren
       § 425 Absehen von der Verfahrensbeteiligung
       § 426 Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im vorbereitenden Verfahren
       § 427 Befugnisse des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren
       § 428 Vertretung des Einziehungsbeteiligten
       § 429 Terminsnachricht an den Einziehungsbeteiligten
       § 430 Stellung in der Hauptverhandlung
       § 431 Rechtsmittelverfahren
       § 432 Einziehung durch Strafbefehl
       § 433 Nachverfahren
       § 434 Entscheidung im Nachverfahren
       § 435 Selbständiges Einziehungsverfahren
       § 436 Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren
       § 437 Besondere Regelungen für das selbständige Einziehungsverfahren
       § 438 Nebenbetroffene am Strafverfahren
       § 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen
       § 440 (aufgehoben)
       § 441 (aufgehoben)
       § 442 (aufgehoben)
       § 443 Vermögensbeschlagnahme
    Vierter Abschnitt Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
       § 444 Verfahren
       §§ 445 bis 448
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
    Erster Abschnitt Strafvollstreckung
       § 449 Vollstreckbarkeit
       § 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung
       § 450a Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
       § 451 Vollstreckungsbehörde
       § 452 Begnadigungsrecht
       § 453 Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
       § 453a Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
       § 453b Bewährungsüberwachung
       § 453c Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung
       § 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
       § 454a Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes
       § 454b Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung
       § 455 Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit
       § 455a Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation
       § 456 Vorübergehender Aufschub
       § 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung
       § 456b (weggefallen)
       § 456c Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes
       § 457 Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl
       § 458 Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung
       § 459 Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungsgesetzes
       § 459a Bewilligung von Zahlungserleichterungen
       § 459b Anrechnung von Teilbeträgen
       § 459c Beitreibung der Geldstrafe
       § 459d Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe
       § 459e Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
       § 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
       § 459g Vollstreckung von Nebenfolgen
       § 459h Entschädigung des Verletzten
       § 459i Mitteilungen
       § 459j Verfahren bei Rückübertragung und Herausgabe
       § 459k Verfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses
       § 459l Ansprüche des Betroffenen
       § 459m Entschädigung in sonstigen Fällen
       § 459n Zahlungen auf Wertersatzeinziehung
       § 459o Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen
       § 460 Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
       § 461 Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus
       § 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde
       § 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts
       § 463 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
       § 463a Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen
       § 463b Beschlagnahme von Führerscheinen
       § 463c Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung
       § 463d Gerichtshilfe
    Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens
       § 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde
       § 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
       § 464b Kostenfestsetzung
       § 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten
       § 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
       § 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten
       § 466 Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner
       § 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung
       § 467a Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme
       § 468 Kosten bei Straffreierklärung
       § 469 Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige
       § 470 Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags
       § 471 Kosten bei Privatklage
       § 472 Notwendige Auslagen des Nebenklägers
       § 472a Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren
       § 472b Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung
       § 473 Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung
       § 473a Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme
Achtes Buch Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
    Erster Abschnitt Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
       § 474 Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen
       § 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen
       § 476 Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken
       § 477 Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen
       § 478 Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht; Rechtsbehelfe
       § 479 Datenübermittlung von Amts wegen
       § 480 Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen
       § 481 Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke
       § 482 Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensausgangs an die Polizei
    Zweiter Abschnitt Dateiregelungen
       § 483 Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens
       § 484 Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren; Verordnungsermächtigung
       § 485 Datenverarbeitung für Zwecke der Vorgangsverwaltung
       § 486 Gemeinsame Dateien
       § 487 Übermittlung gespeicherter Daten; Auskunft aus einer Datei
       § 488 Automatisierte Verfahren für Datenübermittlungen
       § 489 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
       § 490 Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien
       § 491 Auskunft an Betroffene
    Dritter Abschnitt Länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
       § 492 Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
       § 493 Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen
       § 494 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Verordnungsermächtigung
       § 495 Auskunft an Betroffene

§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger


(1) 1 Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt

1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;

2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;

vorherige Änderung nächste Änderung

3. Rechtsanwälte und sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist; für Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) und Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2 der Patentanwaltsordnung) gilt dies vorbehaltlich des § 53a nicht hinsichtlich dessen, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;



3. Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist; für Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) und Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2 der Patentanwaltsordnung) gilt dies vorbehaltlich des § 53a nicht hinsichtlich dessen, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;

3a. Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;

3b. Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;

4. Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesversammlung, des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landtages über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieser Organe oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst;

5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.

2 Die in Satz 1 Nr. 5 genannten Personen dürfen das Zeugnis verweigern über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen. 3 Dies gilt nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt.

(2) 1 Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b Genannten dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind. 2 Die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Genannten über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand entsprechender Wahrnehmungen entfällt, wenn die Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll oder wenn Gegenstand der Untersuchung

1. eine Straftat des Friedensverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 80a, 85, 87, 88, 95, auch in Verbindung mit § 97b, §§ 97a, 98 bis 100a des Strafgesetzbuches),

2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174 bis 176, 177 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches oder

3. eine Geldwäsche, eine Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

ist und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 3 Der Zeuge kann jedoch auch in diesen Fällen die Aussage verweigern, soweit sie zur Offenbarung der Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten oder der ihm im Hinblick auf seine Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gemachten Mitteilungen oder deren Inhalts führen würde.



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§ 53a Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer




§ 53a Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) 1 Den in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Genannten stehen ihre Gehilfen und die Personen gleich, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der berufsmäßigen Tätigkeit teilnehmen. 2 Über die Ausübung des Rechtes dieser Hilfspersonen, das Zeugnis zu verweigern, entscheiden die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Genannten, es sei denn, daß diese Entscheidung in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden kann.

(2) Die Entbindung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 53 Abs. 2 Satz 1) gilt auch für die Hilfspersonen.



(1) 1 Den Berufsgeheimnisträgern nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 stehen die Personen gleich, die im Rahmen

1. eines Vertragsverhältnisses,

2. einer berufsvorbereitenden
Tätigkeit oder

3. einer sonstigen Hilfstätigkeit

an deren beruflicher Tätigkeit mitwirken.
2 Über die Ausübung des Rechts dieser Personen, das Zeugnis zu verweigern, entscheiden die Berufsgeheimnisträger, es sei denn, dass diese Entscheidung in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden kann.

(2) Die Entbindung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 53 Absatz 2 Satz 1) gilt auch für die nach Absatz 1 mitwirkenden Personen.

§ 97 Beschlagnahmeverbot


(1) Der Beschlagnahme unterliegen nicht

1. schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b das Zeugnis verweigern dürfen;

2. Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b Genannten über die ihnen vom Beschuldigten anvertrauten Mitteilungen oder über andere Umstände gemacht haben, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht erstreckt;

3. andere Gegenstände einschließlich der ärztlichen Untersuchungsbefunde, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b Genannten erstreckt.

vorherige Änderung nächste Änderung

(2) 1 Diese Beschränkungen gelten nur, wenn die Gegenstände im Gewahrsam der zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigten sind, es sei denn, es handelt sich um eine elektronische Gesundheitskarte im Sinne des § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. 2 Der Beschlagnahme unterliegen auch nicht Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der Ärzte, Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen erstreckt, wenn sie im Gewahrsam einer Krankenanstalt oder eines Dienstleisters, der für die Genannten personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, sind, sowie Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a und 3b genannten Personen erstreckt, wenn sie im Gewahrsam der in dieser Vorschrift bezeichneten Beratungsstelle sind. 3 Die Beschränkungen der Beschlagnahme gelten nicht, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass die zeugnisverweigerungsberechtigte Person an der Tat oder an einer Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beteiligt ist, oder wenn es sich um Gegenstände handelt, die durch eine Straftat hervorgebracht oder zur Begehung einer Straftat gebraucht oder bestimmt sind oder die aus einer Straftat herrühren.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, soweit die Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b Genannten das Zeugnis verweigern dürfen.

(4) 1 Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen reicht, ist die Beschlagnahme von Gegenständen unzulässig. 2 Dieser Beschlagnahmeschutz erstreckt sich auch auf Gegenstände, die von den in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen ihren Hilfspersonen (§ 53a) anvertraut sind. 3 Satz 1 gilt entsprechend, soweit die Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen das Zeugnis verweigern dürften.



(2) 1 Diese Beschränkungen gelten nur, wenn die Gegenstände im Gewahrsam der zur Verweigerung des Zeugnisses Berechtigten sind, es sei denn, es handelt sich um eine elektronische Gesundheitskarte im Sinne des § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. 2 Die Beschränkungen der Beschlagnahme gelten nicht, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass die zeugnisverweigerungsberechtigte Person an der Tat oder an einer Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beteiligt ist, oder wenn es sich um Gegenstände handelt, die durch eine Straftat hervorgebracht oder zur Begehung einer Straftat gebraucht oder bestimmt sind oder die aus einer Straftat herrühren.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, soweit die Personen, die nach § 53a Absatz 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3b genannten Personen mitwirken, das Zeugnis verweigern dürfen.

(4) 1 Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen reicht, ist die Beschlagnahme von Gegenständen unzulässig. 2 Dieser Beschlagnahmeschutz erstreckt sich auch auf Gegenstände, die von den in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen den an ihrer Berufstätigkeit nach § 53a Absatz 1 Satz 1 mitwirkenden Personen anvertraut sind. 3 Satz 1 gilt entsprechend, soweit die Personen, die nach § 53a Absatz 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 genannten Personen mitwirken, das Zeugnis verweigern dürften.

(5) 1 Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Personen reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken, Ton-, Bild- und Datenträgern, Abbildungen und anderen Darstellungen, die sich im Gewahrsam dieser Personen oder der Redaktion, des Verlages, der Druckerei oder der Rundfunkanstalt befinden, unzulässig. 2 Absatz 2 Satz 3 und § 160a Abs. 4 Satz 2 gelten entsprechend, die Beteiligungsregelung in Absatz 2 Satz 3 jedoch nur dann, wenn die bestimmten Tatsachen einen dringenden Verdacht der Beteiligung begründen; die Beschlagnahme ist jedoch auch in diesen Fällen nur zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der Grundrechte aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht und die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.



(heute geltende Fassung) 

§ 160a Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern


vorherige Änderung

(1) 1 Eine Ermittlungsmaßnahme, die sich gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 genannte Person, einen Rechtsanwalt, eine nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Person oder einen Kammerrechtsbeistand richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugnis verweigern dürfte, ist unzulässig. 2 Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. 3 Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. 4 Die Tatsache ihrer Erlangung und der Löschung der Aufzeichnungen ist aktenkundig zu machen. 5 Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend, wenn durch eine Ermittlungsmaßnahme, die sich nicht gegen eine in Satz 1 in Bezug genommene Person richtet, von dieser Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte.

(2) 1 Soweit durch eine Ermittlungsmaßnahme eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder Nr. 5 genannte Person betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen; betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen. 2 Soweit geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken. 3 Für die Verwertung von Erkenntnissen zu Beweiszwecken gilt Satz 1 entsprechend. 4 Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Rechtsanwälte, nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen und Kammerrechtsbeistände.



(1) 1 Eine Ermittlungsmaßnahme, die sich gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 genannte Person, einen Rechtsanwalt oder einen Kammerrechtsbeistand richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugnis verweigern dürfte, ist unzulässig. 2 Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. 3 Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. 4 Die Tatsache ihrer Erlangung und der Löschung der Aufzeichnungen ist aktenkundig zu machen. 5 Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend, wenn durch eine Ermittlungsmaßnahme, die sich nicht gegen eine in Satz 1 in Bezug genommene Person richtet, von dieser Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte.

(2) 1 Soweit durch eine Ermittlungsmaßnahme eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder Nr. 5 genannte Person betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen; betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen. 2 Soweit geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken. 3 Für die Verwertung von Erkenntnissen zu Beweiszwecken gilt Satz 1 entsprechend. 4 Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, soweit die in § 53a Genannten das Zeugnis verweigern dürften.

(4) 1 Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass die zeugnisverweigerungsberechtigte Person an der Tat oder an einer Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beteiligt ist. 2 Ist die Tat nur auf Antrag oder nur mit Ermächtigung verfolgbar, ist Satz 1 in den Fällen des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 anzuwenden, sobald und soweit der Strafantrag gestellt oder die Ermächtigung erteilt ist.

(5) Die §§ 97, 100d Absatz 5 und § 100g Absatz 4 bleiben unberührt.