Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung ... Abschnitt wird folgende Angabe vorangestellt: „Erster Abschnitt Definition § 373b Begriff des Verletzten". g) Die bisherigen Angaben zum Fünften Buch Erster ... Erster Abschnitt vorangestellt: „Erster Abschnitt Definition § 373b Begriff des Verletzten (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verletzte diejenigen, die ...
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