interne Verweise§ 101 StPO Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen (vom 01.07.2021) ... Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a , 163d bis 163g gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden Regelungen. ... Unterlagen über Maßnahmen nach den §§ 100b, 100c, 100f, 100h Abs. 1 Nr. 2 und § 110a werden bei der Staatsanwaltschaft verwahrt. Zu den Akten sind sie erst zu nehmen, wenn ... erheblich mitbetroffenen Personen, 8. des § 100i die Zielperson, 9. des § 110a a) die Zielperson, b) die erheblich mitbetroffenen Personen, ... der persönlichen Freiheit einer Person und von bedeutenden Vermögenswerten, im Fall des § 110a auch der Möglichkeit der weiteren Verwendung des Verdeckten Ermittlers möglich ist. ...
Zitat in folgenden NormenGeldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung ... 101 (1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a, 100c bis 100i, 110a , 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden Regelungen. ... über Maßnahmen nach den §§ 100c, 100f, 100h Abs. 1 Nr. 2 und § 110a werden bei der Staatsanwaltschaft verwahrt. Zu den Akten sind sie erst zu nehmen, wenn die ... mitbetroffenen Personen, 8. des § 100i die Zielperson, 9. des § 110a a) die Zielperson, b) die erheblich mitbetroffenen Personen, ... Freiheit einer Person und von bedeutenden Vermögenswerten, im Fall des § 110a auch der Möglichkeit der weiteren Verwendung des Verdeckten Ermittlers möglich ist. Wird ...
Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 311
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5815/v79745.htm