... einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 116 Abs. 3 und 4, §§ 117 bis 119a, 123, 125 und 126 entsprechend. Die §§ 121, 122 gelten entsprechend ...
... Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 117 bis 118b , 120, 125 und 126 der Strafprozeßordnung sinngemäß. Die Ausführung ...
... wird die Angabe 117 bis 119," durch die Angabe 116 Abs. 3 und 4, §§ 117 bis 119, 123," ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe