Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
Artikel 1 EAkteJEG Änderung der Strafprozessordnung ... „Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen". f) In der Angabe nach § 130 werden die Wörter „9a. Abschnitt" durch die Wörter „Abschnitt 9a" ... die Wörter „ein Protokoll" ersetzt. 13. In der Überschrift nach § 130 werden die Wörter „9a. Abschnitt" durch die Wörter „Abschnitt 9a" ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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