interne Verweise§ 201 StPO Übermittlung der Anklageschrift (vom 25.07.2015) ... Nebenkläger und dem Nebenklagebefugten, der dies beantragt hat, zu übersenden; § 145a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. (2) Über Anträge und Einwendungen ...
§ 397 StPO Verfahrensrechte des Nebenklägers (vom 31.12.2015) ... in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist zur Hauptverhandlung zu laden; § 145a Absatz 2 Satz 1 und § 217 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. Die Befugnis zur ... Staatsanwaltschaft bekannt gemacht werden, sind auch dem Nebenkläger bekannt zu geben; § 145a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. (2) Der Nebenkläger kann sich des ...
Zitat in folgenden NormenBundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 72 OWiG Entscheidung durch Beschluß ... Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Hinweises zu äußern; § 145a Abs. 1 und 3 der Strafprozeßordnung gilt entsprechend. Das Gericht kann von einem Hinweis an den Betroffenen absehen und ...
Zitate in Änderungsvorschriften2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... Nebenkläger und dem Nebenklagebefugten, der dies beantragt hat, zu übersenden; § 145a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend." 22. § 214 Absatz 1 wird wie folgt ... zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist zur Hauptverhandlung zu laden; § 145a Absatz 2 Satz 1 und § 217 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. Die Befugnis zur Ablehnung ... Staatsanwaltschaft bekannt gemacht werden, sind auch dem Nebenkläger bekannt zu geben; § 145a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. (2) Der Nebenkläger kann sich des Beistands ...
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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