interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 2. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... unanfechtbar, solange die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind." 30. § 406f wird wie folgt gefasst: „§ 406f (1) Verletzte können sich ... sind." 30. § 406f wird wie folgt gefasst: „§ 406f (1) Verletzte können sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich ... möglich in einer für sie verständlichen Sprache auf ihre aus den §§ 406d bis 406g folgenden Befugnisse und insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass sie 1. ...
3. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2525
Artikel 1 3. ORRG Änderung der Strafprozessordnung ... d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 12. Nach § 406f wird folgender § 406g eingefügt: „§ 406g Psychosoziale ... in einer für sie verständlichen Sprache über ihre aus den §§ 406d bis 406h folgenden Befugnisse im Strafverfahren zu unterrichten und insbesondere auch auf ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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