Zitierungen von § 410 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 410 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (vom 01.07.2017)
... der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar wird, soweit gegen ihn kein Einspruch nach § 410 eingelegt wird. Wird gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... Die Gebühr wird auch neben der Gebühr 3119 erhoben. Ist der Einspruch beschränkt ( § 410 Abs. 2 StPO ), bemisst sich die Gebühr nach der im Urteil erkannten Strafe. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe § 409 Inhalt des Strafbefehls § 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft § 411 Verwerfung wegen ...


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