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Zitierungen von § 437 StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 437 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 16 GKG Privatklage, Nebenklage (vom 01.07.2017)
... einlegt, die Wiederaufnahme beantragt oder das Verfahren nach den §§ 435 bis 437 der Strafprozessordnung betreibt, für den jeweiligen Rechtszug einen Betrag in Höhe der entsprechenden in den ... Gebühr als Vorschuss zu zahlen. Wenn er im Verfahren nach den §§ 435 bis 437 der Strafprozessordnung Rechtsmittel einlegt oder die Wiederaufnahme beantragt, hat er für den jeweiligen Rechtszug ...
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 13.10.2023)
... einschließlich des selbständigen Verfahrens nach den §§ 435 bis 437 , 444 Abs. 3 StPO eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung ... Verfahrens nach den §§ 88 und 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. den §§ 435 bis 437 , 444 Abs. 3 StPO eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... und Vermögensbeschlagnahme". c) Die Angaben zu den §§ 421 bis 442 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 421 Absehen von der ... § 436 Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren § 437 Besondere Regelungen für das selbständige Einziehungsverfahren § 438 ... „gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt. 12. Die §§ 421 bis 439 werden durch folgenden Dritten Abschnitt ersetzt: „Dritter ... § 423 Absatz 1 Satz 2 und § 434 Absatz 2 bis 4 gelten entsprechend. § 437 Besondere Regelungen für das selbständige Einziehungsverfahren Bei der ... die Wörter „§§ 432 bis 434, 435 Abs. 2 und 3 Nr. 1, § 436 Abs. 2 und 4, § 437 Abs. 1 bis 3 , § 438 Abs. 1" durch die Wörter „§§ 426 bis 428, 429 Absatz 2 und 3 ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... an Einziehungsbeteiligte § 436 Durchführung der Hauptverhandlung § 437 Überprüfungsumfang im Rechtsmittelverfahren § 438 Einziehung durch ...
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