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§ 3 - Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV)

§ 3 Beschränkung nährwertbezogener Angaben



Im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung dürfen nur nährwertbezogene Angaben verwendet werden, die sich auf den Brennwert oder auf die in § 2 Nr. 2 aufgeführten Nährstoffe, Nährstoffgruppen, deren Bestandteile oder auf Kochsalz beziehen.



 

Zitierungen von § 3 NKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 NKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 NKV Nährwertkennzeichnung
... Wer nährwertbezogene Angaben nach § 3 im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel mit Ausnahme ...
§ 7 NKV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 07.03.2006)
... im Verkehr mit Lebensmitteln oder in der Werbung für Lebensmittel entgegen § 3 oder § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3 Satz 1 Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen ...