Eingangsformel - Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz (EssigV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 26.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 31
Geltung ab 30.04.1972; FNA: 2125-4-48 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Nr. 1, 4 und 5 des Lebensmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 17), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes vom 8. September 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1590), in Verbindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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