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Zitierungen von § 12 SeeEigensichV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SeeEigensichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeEigensichV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der See-Eigensicherungsverordnung und der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
V. v. 29.07.2013 BGBl. I S. 2812
Artikel 1 SeeEigensichVuaÄndV Änderung der See-Eigensicherungsverordnung
... sind nicht zulässig." 3. § 12 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 4 werden folgende Nummern 5 und ...
 
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