§ 20 - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 349
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 454-1 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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§ 20 Tatmehrheit


§ 20 wird in 4 Vorschriften zitiert

Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.

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Zitierungen von § 20 OWiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 OWiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OWiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 46
§ 59 FeV Speicherung von Daten im Fahreignungsregister (vom 04.01.2018)
... auch auf nicht registerpflichtige Taten bezieht. In Fällen der Tatmehrheit ( § 20 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ) sind nur die registerpflichtigen Teile ...

Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
§ 151 GewO Eintragungen in besonderen Fällen (vom 26.11.2019)
...  (3) Sind in einer Bußgeldentscheidung mehrere Geldbußen festgesetzt ( § 20 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ), von denen nur ein Teil einzutragen ist, so sind lediglich diese einzutragen. (4) In ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Artikel 155 EGOWiG Überleitung des sachlichen Rechts
... der Einziehung (§§ 40b, 41 Abs. 5, § 41a des Strafgesetzbuches, §§ 20 , 22 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) sowie 3. über die ...

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
§ 59 FeV Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister (vom 01.08.2007)
... die die Registerpflicht nicht begründet hätte. In Fällen der Tatmehrheit (§ 20 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) sind nur die registerpflichtigen Teile ...


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