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§ 102 - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 454-1 Recht der Ordnungswidrigkeiten
30 frühere Fassungen | wird in 973 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 454-1 Recht der Ordnungswidrigkeiten
30 frühere Fassungen | wird in 973 Vorschriften zitiert
§ 102 Nachträgliches Strafverfahren
§ 102 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wegen derselben Handlung die öffentliche Klage erhoben, so soll die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung des Bußgeldbescheides insoweit aussetzen.
(2) Sind die Entscheidungen nach § 86 Abs. 1 und 2 im Strafverfahren unterblieben, so sind sie von dem Gericht nachträglich zu treffen.
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Zitierungen von § 102 OWiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 OWiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OWiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 103 OWiG Gerichtliche Entscheidung
... 2. die von der Vollstreckungsbehörde nach den §§ 93, 99 Abs. 2 und § 102 Abs. 1 getroffenen Anordnungen, 3. die sonst bei der Vollstreckung eines ...
§ 104 OWiG Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
... 4. von dem Gericht des ersten Rechtszuges im Strafverfahren, wenn eine Entscheidung nach § 102 Abs. 2 zu treffen ist. (2) Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.11.2020 BGBl. I S. 2474
§ 87n IRG Vollstreckung (vom 27.11.2020)
... die Vollstreckung gelten die §§ 34, 93 bis 99 Absatz 1, die §§ 101, 102 , 103 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 sowie § 104 Absatz 2 und 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des ...
Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 9b G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
§ 152 GewO Entfernung von Eintragungen (vom 29.07.2017)
... (5) Wird ein Bußgeldbescheid in einem Strafverfahren aufgehoben (§ 86 Abs. 1, § 102 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ), so wird die Eintragung aus dem Register entfernt. (6) Eintragungen ...
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2575
§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen (vom 26.11.2019)
... angeordnet oder wenn die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren oder nach den §§ 86, 102 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig aufgehoben wird, 2. Eintragungen, die in das Bundeszentralregister ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
G. v. 18.10.2010 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 2005/214/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Für die Vollstreckung gelten die §§ 34, 93 bis 99 Absatz 1, die §§ 101, 102 , 103 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 sowie § 104 Absatz 2 und 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 des ...
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