Zitierungen von § 87 OWiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87 OWiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OWiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 88 OWiG Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (vom 01.07.2017)
... Person oder Personenvereinigung ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. (3) § 87 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 gilt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 41 BDSG Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
... und des Gerichtsverfassungsgesetzes, entsprechend. Die §§ 56 bis 58, 87 , 88, 99 und 100 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten finden keine Anwendung. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 5 VermAbschRÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... Absatz 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 111e Absatz 2" ersetzt. 6. § 87 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 87 Anordnung der Einziehung". b) In Absatz 1 werden die Wörter ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
G. v. 24.05.1968 BGBl. I S. 503; aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Artikel 156 EGOWiG Überleitung des Bußgeldverfahrens
... Ordnungswidrigkeiten. Für das Nachverfahren bei der Einziehung eines Gegenstandes gilt § 87 Abs. 4, 5 des neuen Gesetzes über ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed