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Zitierungen von § 108 OWiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 OWiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OWiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 133 OWiG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2026)
... verkündet wird oder ein Beschluß bei der Geschäftsstelle eingeht. (2a) § 108 Absatz 1 Satz 2 ist in seiner bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn ...
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 23.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 24; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 412 AO Zustellung, Vollstreckung, Kosten (vom 15.08.2013)
... Finanzbehörden in Bußgeldverfahren gelten abweichend von § 90 Abs. 1 und 4, § 108 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Vorschriften des Sechsten Teils dieses ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
§ 16 RVG Dieselbe Angelegenheit (vom 18.01.2017)
... über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) einerseits und im Kostenansatzverfahren sowie im ... den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) andererseits jeweils mehrere Verfahren über ...
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 28.11.2025)
... Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid und den Ansatz der Gebühren und Auslagen ( § 108 OWiG ), dabei steht das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung dem Verfahren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 2. KostRMoG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) einerseits und im Kostenansatzverfahren sowie im ... den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) andererseits jeweils mehrere Verfahren über ...

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
Artikel 15 ZStrWuPRÄndG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... (BGBl. 2025 I Nr. 163) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 108 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „zweihundert" durch die Angabe „300" ersetzt. 2. ... 2. Nach § 133 Absatz 2 wird der folgende Absatz 2a eingefügt: „(2a) § 108 Absatz 1 Satz 2 ist in seiner bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn ...