§ 131 OWiG (vom 27.06.2020) ... Nr. 3 und 4 Buchstabe c gilt § 36 Abs. 3 entsprechend. (2) In den Fällen der §§ 122 und 130 wird die Ordnungswidrigkeit nur auf Antrag oder mit Ermächtigung verfolgt, wenn die ... (3) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 116, 122 und 130 gelten auch die Verfahrensvorschriften entsprechend, die bei der Verfolgung der Handlung, ...