Änderung § 11 AltölV vom 15.10.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 11 AltölV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.10.2020 geltenden Fassung
§ 11 AltölV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.10.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11 Ablösung von Vorschriften


(Text neue Fassung)

§ 11 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die §§ 5a und 5b des Abfallgesetzes werden durch diese Verordnung abgelöst.



 



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