interne Verweise§ 3a NamÄndG ... Heimatstaates verboten war, so liegt ein wichtiger Grund zur Änderung im Sinne des § 3 Abs. 1 vor, wenn durch das Gesetz oder die Verwaltungsmaßnahme des früheren ...
§ 8 NamÄndG (vom 18.03.2021) ... mit allgemein verbindlicher Wirkung feststellen. Die Vorschriften der §§ 2, 3 Absatz 2 , der §§ 4 und 5 finden entsprechende Anwendung. (2) Ist in einem auf Antrag ...
§ 11 NamÄndG (vom 18.03.2021) ... §§ 1 bis 3 , 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322
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