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§ 19 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 19 Bahnübergänge



(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

1.
auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),

2.
auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und

3.
in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.

Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen.

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

1.
sich ein Schienenfahrzeug nähert,

2.
rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,

3.
die Schranken sich senken oder geschlossen sind,

4.
ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder

5.
ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges ertönt.

Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeiles, hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.

(3) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.

(4) Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muß sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten.

(5) Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Werden gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben, gilt § 37 Abs. 2 Nr. 1 entsprechend.

(6) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemand blenden.





 

Frühere Fassungen von § 19 StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 05.08.2009 BGBl. I S. 2631

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... 6 bis 11, 19. das Verhalten a) an Bahnübergängen nach § 19 oder b) an und vor Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 1 46. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... 330)" durch die Angabe „(Zeichen 330.1)" ersetzt. 15. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 2 46. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... geändert: a) In der Spalte „Tatbestand" wird die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5" ... wird die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5" ersetzt. b) In der Spalte „StVO" wird die ... bis 5" ersetzt. b) In der Spalte „StVO" wird die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4" durch die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5" ... wird die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4" durch die Angabe „§ 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5" ersetzt. 24. Die Nummer 90 wird wie folgt ... wie folgt geändert: In der Spalte „StVO" wird die Angabe „§ 19 Abs. 2 bis 6" durch die Angabe „§ 19 Abs. 2 bis 5" ersetzt. 25. ... wird die Angabe „§ 19 Abs. 2 bis 6" durch die Angabe „§ 19 Abs. 2 bis 5" ersetzt. 25. Nach Nummer 120 werden folgende Überschrift und ...
Artikel 3 46. StVRÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... V. m. der Anlage 2) das Verhalten an Bahnübergängen (§ 19 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 7 i. V. m. der Anlage 1 Abschnitt 2) das ...

Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
Artikel 1 BKatVÄndV
... einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet § 19 Abs. 1 Satz 1, § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 80 € ... unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 StVO über- quert     89a.1 in ...     89a.1 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. ... den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 80 € ... Buchstabe a 80 € 89a.2 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 240 ... trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 350 € ...

Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)
V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3716
Artikel 4 40. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahr- zeugs nicht beachtet § 19 Abs. 1 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 50 € ... unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 StVO überquert     89a.1 in den ...     89a.1 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 19 ... den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 50 € ... Buchstabe a 50 € 89a.2 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § 19 ... 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 150 ...
Artikel 5 40. StVRÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
...  „4.11 Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 oder 4 der Straßenverkehrs-Ordnung überquert".  ... nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung überquert,".  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... (z. B. Nebel, Glatteis) § 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4,5 § 19 Abs. 1 Satz 2 § 49 Abs. 1 Nr. 3, 19 Buchstabe a 100 ... einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet § 19 Abs. 1 Satz 1, § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 80 €  ... unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 StVO über- quert  ... 89a.1 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. ... den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 80 €  ... a 80 € 89a.2 in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § ... Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke) § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 240 ... 90 Vor einem Bahnübergang Wartepflichten verletzt § 19 Abs. 2 bis 5 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 10 €  ...
Anlage Nr. 244 - 255 BKatV (zu § 1 Abs. 1) (vom 01.01.2011)
... trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 700 € ... trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 § 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe a 350 €  ...

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 01.09.2009)
... V. m. der Anlage 2) das Verhalten an Bahnübergängen (§ 19 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 7 i. V. m. der Anlage 1 Abschnitt 2) das ...
Anlage 13 FeV (zu § 40) Punktbewertung nach dem Punktsystem (vom 01.09.2009)
...  4.11 Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 oder 4 der Straßenverkehrs-Ordnung überquert; 5 mit ... nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung überquert, 5.14 Ladung oder ...