§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.
interne Verweise§ 35 StVO Sonderrechte ... jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2. (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu ... Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen. ...
§ 44 StVO Sachliche Zuständigkeit ... dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs. (3) Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 und nach § 30 Abs. 2 erteilt die Straßenverkehrsbehörde, dagegen die ... auf eine andere Stelle übertragen werden. (3a) Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 erteilt die Straßenverkehrsbehörde, dagegen die höhere ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 01.09.2009) ... zuständig; das gilt nicht für Ausnahmen vom Verbot der Rennveranstaltungen (§ 29 Abs. 1). (3) Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis können unter dem Vorbehalt des ... und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen. Bei Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 genügt das Mitführen fernkopierter Bescheide. (4) ...
§ 47 StVO Örtliche Zuständigkeit (vom 09.04.2009) ... Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 und nach § 30 Abs. 2 erteilt für eine Veranstaltung, die im Ausland beginnt, die ... erlaubnis- oder genehmigungspflichtiger Verkehr im Ausland beginnt. Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 erteilt die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige ... oder Kraftfahrstraße eingefahren werden soll. Wird jedoch eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 erteilt, so ist die ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009) ... oder Anordnung zuwiderhandelt, 5. als Kraftfahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 1 an einem Rennen teilnimmt, 6. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 1 eine ... entgegen § 29 Abs. 1 an einem Rennen teilnimmt, 6. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt oder als Veranstalter entgegen § 29 Abs. 2 ... § 29 Abs. 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt oder als Veranstalter entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3 nicht dafür sorgt, daß die in Betracht kommenden Verkehrsvorschriften ... kommenden Verkehrsvorschriften oder Auflagen befolgt werden oder 7. entgegen § 29 Abs. 3 ein dort genanntes Fahrzeug oder einen Zug führt. (3) Ordnungswidrig im ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 05.01.2009 BGBl. I S. 9
Artikel 1 BKatVÄndV ... Führer eines Kraftfahrzeugs an einem Kraft- fahrzeugrennen teilgenommen § 29 Abs. 1 § 49 Abs. 2 Nr. 5 400 € Fahrverbot 1 Monat ... Veranstalter ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt § 29 Abs. 2 Satz 1 § 49 Abs. 2 Nr. 6 500 € ...
Zitate in aufgehobenen Titeln49. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 15.09.1994 BGBl. I S. 2416; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
§ 1 49. StVZOAusnV ... und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ...
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 244 - 255 BKatV (zu § 1 Abs. 1) (vom 01.01.2011) ... Führer eines Kraftfahrzeugs an einem Kraft- fahrzeugrennen teilgenommen § 29 Abs. 1 § 49 Abs. 2 Nr. 5 400 € Fahrverbot 1 Monat ... Veranstalter ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt § 29 Abs. 2 Satz 1 § 49 Abs. 2 Nr. 6 500 € ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988; aufgehoben durch § 51 V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139
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