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Anlage - Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV k.a.Abk.)

V. v. 22.09.1970 BGBl. I S. 1334; aufgehoben durch § 7 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 152
Geltung ab 26.09.1970; FNA: 4141-13 Gliederung des Jahresabschlusses
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Anlage Formblatt (Muster) Bilanz



Aktivseite

A.
Anlagevermögen

I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
2.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.
Geschäfts- oder Firmenwert
4.
geleistete Anzahlungen

II.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten
3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
4.
Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter
5.
Bauten auf fremden Grundstücken
6.
technische Anlagen und Maschinen
7.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
8.
Anlagen im Bau
9.
Bauvorbereitungskosten
10.
geleistete Anzahlungen

III.
Finanzanlagen
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3.
Beteiligungen
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
5.
Wertpapiere des Anlagevermögens
6.
sonstige Ausleihungen

B.
Umlaufvermögen

I.
Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
2.
Bauvorbereitungskosten
3.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten
4.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten
5.
unfertige Leistungen
6.
andere Vorräte
7.
geleistete Anzahlungen

II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Vermietung
2.
Forderungen aus Grundstücksverkäufen
3.
Forderungen aus Betreuungstätigkeit
4.
Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen
5.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
6.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
7.
sonstige Vermögensgegenstände

III.
Wertpapiere
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen
2.
eigene Anteile
3.
sonstige Wertpapiere

IV.
Flüssige Mittel und Bausparguthaben
1.
Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
2.
Bausparguthaben

C.
Rechnungsabgrenzungsposten

D.
Aktive latente Steuern

E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung


Passivseite

A.
Eigenkapital

I.
Gezeichnetes Kapital

II.
Kapitalrücklage

III.
Gewinnrücklagen
1.
gesetzliche Rücklage
2.
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
3.
satzungsmäßige Rücklage
4.
Bauerneuerungsrücklage
5.
andere Gewinnrücklagen

IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

B.
Rückstellungen

1.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2.
Steuerrückstellungen
3.
Rückstellung für Bauinstandhaltung
4.
sonstige Rückstellungen

C.
Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
davon konvertibel
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
3.
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern
4.
erhaltene Anzahlungen
5.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
6.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
7.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
8.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
9.
sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

D.
Rechnungsabgrenzungsposten

E.
Passive latente Steuern





 

Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.