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Zitierungen von § 1 Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 JAbschlWUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JAbschlWUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 JAbschlWUV (vom 23.07.2015)
... haben diese Kosten gesondert in der Bilanz auszuweisen, wenn sie von dem Wahlrecht nach § 1 Absatz 2 keinen Gebrauch machen. Forderungen aus fertigen Bauleistungen auf fremdem Grund und ...
§ 2a JAbschlWUV (vom 01.08.2022)
... die gesetzlichen Vertreter die Bilanz nur in der für kleine Wohnungsunternehmen nach § 1 Abs. 2 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur ...
§ 2b JAbschlWUV (vom 12.08.2021)
... auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, den Vorschriften des § 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2, 3 oder 4, jeweils in Verbindung mit dem anliegenden Formblatt, über ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 4 wird Absatz 3 und die Angabe „vom 15. März 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 175, ... haben diese Kosten gesondert in der Bilanz auszuweisen, wenn sie von dem Wahlrecht nach § 1 Absatz 2 keinen Gebrauch machen." b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz ...

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 15 WEMoG Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
...  § 1 Absatz 3 der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 12 des Gesetzes vom ...