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Zitierungen von § 54 SGB IX

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IX selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom 01.04.2012)
... Absatz 7, Reisekosten nach § 53 sowie Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten nach § 54 übernommen. (5) Die Leistungen werden auch für Zeiten notwendiger Praktika ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe (§ 77 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch [SGB IX]), der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung (§ 145 Absatz 1 Satz 4 SGB IX) und der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten (§ 54 Absatz 3 SGB IX)
B. v. 14.12.2015 BAnz AT 24.12.2015 B2
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 FlexReG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Nachsorge gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die Leistungen nach den §§ 53 und 54 des Neunten Buches im Einzelfall bewilligt werden können, wenn sie zur Durchführung der ...

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 8 LSVMG Folgeänderungen weiterer Gesetze
... Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" ersetzt. (2) In § 54 Abs. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - ... 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) geändert worden ist, wird die Angabe „nach § 54 " durch die Angabe „nach den §§ 54 und 55" ersetzt. (3) In ... ist, wird die Angabe „nach § 54" durch die Angabe „nach den §§ 54 und 55" ersetzt. (3) In § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 des Elften Buches ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
...  (1) Teilnahmekosten bestimmen sich nach den §§ 33, 44, 53 und 54 des Neunten Buches. Sie beinhalten auch weitere Aufwendungen, die wegen Art und Schwere der ...
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