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§ 12a - Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG k.a.Abk.)

neugefasst durch Artikel 1 G. v. 22.12.1970 BGBl. I S. 1846; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 24.06.1993 BGBl. I S. 1038
Geltung ab 01.02.1971; FNA: 826-9 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften

§ 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten



Für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung nach dem Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch steht die Erziehung in Gebieten außerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches der Reichsversicherungsgesetze längstens bis zum 31. Dezember 1949 der Erziehung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs gleich, wenn der gewöhnliche Aufenthalt der Erziehungsperson im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder des jeweiligen Geltungsbereiches der Reichsversicherungsgesetze aus Verfolgungsgründen aufgegeben worden ist. Dies gilt auch, wenn bei Ehegatten der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze aufgegeben worden ist und nur bei dem nichterziehenden Ehegatten Verfolgungsgründe vorgelegen haben.



 

Zitierungen von § 12a Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a WGSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WGSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10a WGSVG Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
... die zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind und denen eine Kindererziehungszeit nach § 12a anzurechnen ist, können auf Antrag freiwillige Beiträge für so viele Monate ...
§ 17a WGSVG Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
... Anspruch anzuwenden, wenn der Antrag auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 12a bis zum 31. Dezember 1994 bestellt wird. Dabei gelten als Versicherte im Sinne des § 1 auch ... auch für Fälle der Antragstellung auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 12a bis zum 31. Dezember 1994, wenn nach dem 31. Dezember 1991 eine bereits vorher geleistete Rente ...
§ 17c WGSVG Rentenbeginn in Sonderfällen
... 10a bis zum 31. Dezember 1994 oder durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 12a die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt, wird eine Rente aus eigener Versicherung von ...