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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 18.03.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang 1 ElektroGKostV, alle Änderungen durch Artikel 1 3. ElektroGKostVÄndV am 18. März 2010 und Änderungshistorie des ElektroGKostV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.03.2010 geltenden Fassung
Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.03.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.03.2010 BGBl. I S. 270
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis


(Text neue Fassung)

Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis


(Textabschnitt unverändert)


Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1 | Registrierung |

vorherige Änderung nächste Änderung

1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 90,-

1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere
Geräteart zu einer Marke | 50,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 60,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 180,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 165,-

1.04.c | Erweiterung einer nach Nummer 1.04.a und 1.04.b nachgewiese-
nen
Garantie auf eine andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie
jede weitere Geräteart zu einer Marke | 50,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung hinsichtlich Menge und
Ermittlung
einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach
Nummer
1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie bei
unveränderter
Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 115,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 50,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 150,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 30,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 40,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 40,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 25,-

3 | Abholanordnung | 32,-



1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 77,-

1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere
Geräteart zu einer Marke | 43,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 51,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 154,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 141,-

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachge-
wiesenen
Garantie auf eine andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie
jede weitere Geräteart zu einer Marke | 45,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher
Wechsel
zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nach-
gewiesenen
Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 100,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 43,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 128,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 26,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 34,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 34,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 24,-

3 | Abholanordnung | 29,-

4 | Sanktionen |

vorherige Änderung

4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 40,-

4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 40,-

4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 40,-



4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 34,-

4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 34,-

4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 34,-

4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1