interne Verweise§ 5 ElektroGKostV Übergangsvorschriften (vom 31.12.2011) ... beziehen, denen eine Amtshandlung für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der ... für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3277
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
V. v. 14.12.2011 BGBl. I S. 3110
Artikel 1 4. ElektroGKostVÄndV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung ... beziehen, denen eine Amtshandlung für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der ... für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung galt." ... im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung galt." 2. Die Anhänge 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) ... zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 Anhang 2 (zu § 2 Absatz 2) ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2825
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