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Synopse aller Änderungen des ElektroGKostV am 31.12.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2011 durch Artikel 1 des 4. ElektroGKostVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ElektroGKostV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

ElektroGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2011 geltenden Fassung
ElektroGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.12.2011 BGBl. I S. 3110

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Gebühren und Auslagen
§ 2 Kostenermäßigung und Kostenbefreiung
§ 3 Widerruf und Rücknahme einer Amtshandlung, Ablehnung und Zurücknahme von Anträgen
§ 4 Widerspruchsgebühr
§ 5 Übergangsvorschriften
§ 6 Inkrafttreten
Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2)
(Text neue Fassung)

Anhang 2 (zu § 2 Absatz 2)
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.10.2015) 

§ 5 Übergangsvorschriften


vorherige Änderung nächste Änderung

Für Registrierungen, die vor dem 24. November 2005 beantragt werden, erhebt die nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständige Behörde oder die von dieser nach § 17 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beliehene Gemeinsame Stelle Gebühren nach den Nummern 1.01 bis 1.06 des Gebührenverzeichnisses im Anhang 1 zu dieser Verordnung.



Für Anträge nach § 2 Absatz 2 Satz 1 dieser Verordnung, die sich auf Gebühren beziehen, denen eine Amtshandlung für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung galt.

Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis



Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1 | Registrierung |

vorherige Änderung nächste Änderung

1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 77,-

1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere
Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere
Geräteart zu
einer Marke | 43,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 51,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 154,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 141,-

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachge-
wiesenen
Garantie auf eine andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie
jede weitere Geräteart zu einer Marke
| 45,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher
Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nach-
gewiesenen
Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 100,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 43,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 128,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 26,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 34,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 34,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 24,-

3 | Abholanordnung | 29,-



1.01 | Registrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller
nicht bereits mit einer anderen Marke und
Geräteart registriert ist | 64,-

1.02 | Weitere Registrierung
je Hersteller,
Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits
mit mindestens
einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 43,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,-

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachgewie-
senen
Garantie auf andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Prüfung der Garantie je Geräteart | 37,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher
Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachge-
wiesenen
Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 35,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 107,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 21,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 20,-

3 | Abholanordnung | 25,-

4 | Sanktionen |

vorherige Änderung nächste Änderung

4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 34,-

4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 34,-

4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 34,-

4.04
| Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1



4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,-

4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 23.10.2015) 
vorherige Änderung nächste Änderung

Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2)




Anhang 2 (zu § 2 Absatz 2)



Gewichtsklasse | Geräteklasse | Schwellenwert
in kg/Jahr
(=12 Monate)

vorherige Änderung nächste Änderung

Gewichtsklasse I | z. B.:
- Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Haushaltskleingeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte für die Datenverarbeitung, das Drucken von Daten und die
Übermittlung
gedruckter Daten in privaten Haushalten
- In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte
- Mobil-Telefone
- Kameras (Foto)
- Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunika-
tionstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichtsklasse III
- Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten
- Gasentladungslampen für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
- Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten
Haushalten | 30

Gewichtsklasse II | z. B.:
- Datensichtgeräte
- Leuchten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
-
Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten
- Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Spielzeug für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
-
Sport- und Freizeitgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich gewerb-
liche Nutzung | 70



Gewichtsklasse I | z. B.:
- Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Geräte für die Informations- und/oder Datenverarbeitung, das Drucken
von Informationen
und die Übermittlung gedruckter Informationen in
privaten
Haushalten
- In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte
- Mobil-Telefone
- Kameras (Foto)
- Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunika-
tionstechnik
- Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichtsklasse III
- Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen für die Nutzung in privaten
Haushalten
- Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder
Steuerung von Licht für die Nutzung in privaten
Haushalten
- Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen, sowie Leuchten und
sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte
für die Ausbreitung oder
Steuerung von Licht für
ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten
- Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten
Haushalten | 30

Gewichtsklasse II | z. B.:
- Datensichtgeräte
- Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten
- Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche
Nutzung

- Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich gewerb-
liche Nutzung | 70

Gewichtsklasse III | z. B.:
- TV-Geräte
- Gewerblich genutztes Audio- und Video-Equipment
- Großdisplays
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten
Haushalten
- Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 120

vorherige Änderung

Gewichtsklasse IV | z. B.:
- Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die ausschließlich ge-
werbliche Nutzung
-
Haushaltsgroßgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Automatische Ausgabegeräte für die ausschließlich gewerbliche Nut-
zung
| 300



Gewichtsklasse IV | z. B.:
- Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung
- Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten
- Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 300