§ 5a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
(1) 1Es ist einer Person verboten, ihre Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus in einer Weise anzubieten, die geeignet ist, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu ermöglichen. 2Ebenso ist es einer Person verboten, ein unzulässiges Anbieten der Arbeitskraft dadurch nachzufragen, dass sie ein solches Angebot einholt oder annimmt.
(2) Die Behörden der Zollverwaltung können eine Person, die gegen das Verbot des unzulässigen Anbietens und Nachfragens der Arbeitskraft verstößt, vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
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interne Verweise§ 2 SchwarzArbG Prüfungsaufgaben (vom 09.03.2023) ... werden oder wurden, 8. die Arbeitskraft im öffentlichen Raum entgegen § 5a angeboten oder nachgefragt wird oder wurde und 9. entgegen § 6a oder § 7 ...
§ 8 SchwarzArbG Bußgeldvorschriften (vom 18.07.2019) ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt, 6. entgegen § 5a Absatz 1 Satz 1 seine Arbeitskraft anbietet oder 7. entgegen § 5a Absatz 1 Satz 2 eine ... 6. entgegen § 5a Absatz 1 Satz 1 seine Arbeitskraft anbietet oder 7. entgegen § 5a Absatz 1 Satz 2 eine Arbeitskraft nachfragt. (3) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber eine in ...
Zitat in folgenden NormenArbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
Artikel 30 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2572; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Zitate in ÄnderungsvorschriftenArbeitsschutzkontrollgesetz
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 1 SoMiBG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 5 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 5a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft". b) Die Angabe zu ... werden oder wurden und 8. die Arbeitskraft im öffentlichen Raum entgegen § 5a angeboten oder nachgefragt wird oder wurde. Zur Erfüllung ihrer ... die Angabe „und 6" eingefügt. 8. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der ... 8. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft (1) Es ist einer Person ... dd) Die folgenden Nummern 6 und 7 werden angefügt: „6. entgegen § 5a Absatz 1 Satz 1 seine Arbeitskraft anbietet oder 7. entgegen § 5a Absatz 1 Satz 2 eine ... entgegen § 5a Absatz 1 Satz 1 seine Arbeitskraft anbietet oder 7. entgegen § 5a Absatz 1 Satz 2 eine Arbeitskraft nachfragt." c) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze ...
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