§ 2 - Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV)

Artikel 21 V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3794, 3814; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 332
Geltung ab 23.12.2001; FNA: 610-1-13 Allgemeines Steuerrecht
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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) außer Kraft.



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