Eingangsformel - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte in der ländlichen Hauswirtschaft (LHauswAusbStV k.a.Abk.)

V. v. 25.03.1975 BGBl. I S. 758; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 21 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 04.04.1975; FNA: 806-21-8-2 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 236 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung und für Bildung und Wissenschaft verordnet:



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