Zitierungen von § 8 GGBefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GGBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGBefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GGBefG Ordnungswidrigkeiten (vom 26.11.2019)
... oder Auflage nach § 7 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7 Abs. 2, oder nach § 8 Abs. 1 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 8 Abs. 2, zuwiderhandelt, 3. entgegen § 9 Abs. 2 ... auch in Verbindung mit § 7 Abs. 2, oder nach § 8 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 2 , zuwiderhandelt, 3. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 oder § 9 Abs. 3 in Verbindung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Anlage 1 GGKostV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 05.07.2023)
... oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechts- verordnungen ( § 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ). 30 je begon- nene Viertel- stunde  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechts- verordnungen ( § 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ). 30 je begon- nene Viertel- stunde  ...

Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3859
Artikel 2 10. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlas- senen Rechtsverordnungen ( § 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ). 25 je begonnene Viertelstunde. b) Im IV. ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1704, 3974
Artikel 1 2. GGBefGÄndG (vom 01.01.2010)
... Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt. 5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 8 Maßnahmen der zuständigen Behörden". b) Absatz 1 wird wie folgt ... oder Auflage nach § 7 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7 Abs. 2, oder nach § 8 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 2, zuwiderhandelt,". b) Der ... in Verbindung mit § 7 Abs. 2, oder nach § 8 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 2, zuwiderhandelt,". b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und wie folgt ...


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