interne Verweise§ 4 GasSV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.04.2023) ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aktualisiert, 5. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder ... nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder 6. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 94
Artikel 1 1. GasSVÄndV Änderung der Gassicherungsverordnung ... nicht innerhalb eines Monats nach dem 5. April 2023 behoben wurde." 3. § 2 wird wie folgt geändert: Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... folgt geändert: Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 2 Meldepflichten". 4. § 3 wird wie folgt geändert: Die ... 7 Absatz 2 Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 1a und 2 Absatz 2 " durch die Wörter „§§ 1a, 2 Absatz 2 und § 5 sowie ab dem 5. April ... „§§ 1a und 2 Absatz 2" durch die Wörter „§§ 1a, 2 Absatz 2 und § 5 sowie ab dem 5. April 2023 § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6" ...
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Artikel 3 EnSiGuaÄndG Änderung der Gassicherungsverordnung ... bei Kenntnis frühzeitig angeben und fortlaufend aktualisieren." 3. In § 2 Absatz 2 wird die Angabe „1975" gestrichen. 4. § 4 wird wie folgt gefasst: ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 4. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Meldung nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder ... nicht oder nicht rechtzeitig erstattet oder 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2 zuwiderhandelt." 5. In § 5 wird die Angabe „1975" gestrichen. ... geändert: a) In dem Satzteil vor der Aufzählung wird die Angabe „des § 2 Abs. 2" durch die Wörter „der §§ 1a und 2 Absatz 2" ersetzt. ... die Angabe „des § 2 Abs. 2" durch die Wörter „der §§ 1a und 2 Absatz 2 " ersetzt. b) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Abs. 1 oder des ... 2" ersetzt. b) In Nummer 1 werden die Wörter „§ 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 3" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1, des § 2 Absatz 3 oder des § ... 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 3" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1, des § 2 Absatz 3 oder des § 2a Absatz 1" ersetzt und wird die Angabe „1975" gestrichen. ...
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970
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