Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 94
Artikel 1 1. GasSVÄndV Änderung der Gassicherungsverordnung ... wird wie folgt gefasst: „§ 2 Meldepflichten". 4. § 3 wird wie folgt geändert: Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... folgt geändert: Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 3 Begriffsbestimmungen". 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) ...
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