Unterkunftsräume im Sinne dieser Verordnung sind die nachstehend aufgeführten für die Unterbringung der Besatzung bestimmten Räume:
- 1.
- Wohn- und Schlafräume,
- 2.
- Messen einschließlich Pantries und andere Aufenthaltsräume,
- 3.
- Krankenräume,
- 4.
- Küchen einschließlich Vorratsräume,
- 5.
- Abortanlagen und Wascheinrichtungen einschließlich der Einrichtungen zum Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche (sanitäre Einrichtungen),
- 6.
- Büroräume.