(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bekanntmachung betreffend die Logis-, Wasch- und Baderäume sowie die Aborte für die Schiffsmannschaft auf Kauffahrteischiffen vom 2. Juli 1905 (Reichsgesetzbl. S. 563) außer Kraft.