Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel III - Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport (SiMedErl k.a.Abk.)

E. v. 13.04.1978 BGBl. I S. 589
Geltung ab 29.04.1979; FNA: 1134-11 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel III



Der Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.

 
Anzeige