interne Verweise§ 7 ÖlPflichtVersBeschV Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021) ... 1 Nummer 1 des Ölschadengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1461, 2008 I 2070
Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3079, 5241
Artikel 9 HNSGEG Weitere Änderung der Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung ... Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Pflichten des Eigentümers Der ... wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Pflichten des Eigentümers Der Eigentümer ist verpflichtet, eine vorzeitige ... 1 Nummer 1 des Ölschadengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
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