Zitierungen von § 3 FSAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FSAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FSAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 FSAV Pflichten des Führers, Eigentümers und Halters eines Luftfahrzeugs (vom 06.11.2015)
... Ein Flug darf nicht durchgeführt werden, wenn eine nach § 3 Abs. 1 und 2 oder nach § 4 Abs. 1 bis 6 vorgeschriebene Flugsicherungsausrüstung nicht ... ist. Luftfahrzeuge, deren Kollisionsschutzsystem (ACAS/TCAS) nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 betriebsuntüchtig ist, dürfen bis zum einschließlich dritten auf den ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2021)
... für Flüge mit erforderlichen Navigationsleistungen (§ 24a Absatz 1 Nummer 3 LuftBO, § 3 Absatz 1 FSAV in Verbindung mit CAT.IDE.345 und Anhang V SPA.PBN.100 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012) ... von Sekundärradar-Antwortgerät SSR-Mode-S-Adressen ( § 3 Abs. 1 Nr. 4 FSAV ) 25 EUR 31. Überprüfung der bei der Anmeldung zur ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... der Flächennavigation (RNAV) und erfor- derlicher Navigationsleistungen (RNP) (§ 3 Abs.1 FSAV in Verbin- dung mit OPS 1.243 und 1.865) 150 bis 800 EUR ... von Sekundärradar-Antwortgerät SSR-Mode-S-Adressen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 FSAV) 25 EUR 31. Überprüfung der bei der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 4 15. LuftVGÄndG Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Flüge mit erforderlichen Navigationsleistungen (§ 24a Absatz 1 Nummer 3 LuftBO, § 3 Absatz 1 FSAV in Verbindung mit CAT.IDE.345 und Anhang V SPA.PBN.100 der Verordnung (EU) Nr. ...


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