§ 15 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften ... I S. 1818) geändert worden ist, werden die Wörter „Erziehungsurlaub nach § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes" durch die Wörter ... wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 werden die Wörter „§ 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes" durch die Wörter „§ 15 Abs. 1 des ... wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 werden nach den Wörtern „§ 15 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes" die Wörter „oder § 15 Abs. 1 des ...
Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
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