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Artikel 3 bis 6 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (3. KWGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 bis 6 (Änderung von Vorschriften)


Artikel 3 bis 6 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 3 bis 6 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 bis 6 3. KWGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. KWGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 3. KWGÄndG Übergangsvorschriften
... Eigenkapital innerhalb der Frist nach Absatz 1 verringert hat. § 6 (1) Hält am 1. Januar 1985 ein Kreditinstitut die durch § 13 Abs. 3 und 4 des ... das Kreditwesen vorgeschriebenen Grenzen für Großkredite nicht ein, so gilt § 6 entsprechend. § 8 (1) Ordnungswidrig handelt, wer ...