Artikel 9 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (3. KWGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. Januar 1985 in Kraft. Artikel 1 Nr. 7, 11 und 22 sowie die zugehörigen Bußgeldvorschriften und Artikel 2 §§ 3 und 7 treten am 1. Juli 1985 in Kraft. Artikel 1 Nr. 12 und 17, soweit die Millionenkreditmeldungen betroffen sind, sowie die zugehörige Bußgeldvorschrift treten am 1. Juli 1986 in Kraft.



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