Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FachkAußPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FachkAußPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 FachkAußPrV Bestehen der Prüfung
...  (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß § 5 sind Ort und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 57 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft
... vom 19. Juli 2005 (BGBl. I S. 2191) wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „(BGBl. I S. 2191)" werden ...


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