interne Verweise§ 6 FachkAußPrV Bestehen der Prüfung ... das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß § 5 sind Ort und Datum der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5979/v82147.htm