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§ 1 - Düngemittelgesetz (DüngMG k.a.Abk.)

G. v. 15.11.1977 BGBl. I S. 2134; aufgehoben durch § 18 G. v. 09.01.2009 BGBl. I S. 54, 136
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 1 Begriffsbestimmungen


§ 1 wird in 18 Vorschriften zitiert

Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
Düngemittel: Stoffe, die dazu bestimmt sind, unmittelbar oder mittelbar Nutzpflanzen zugeführt zu werden, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern; ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu bestimmt sind, Pflanzen vor Schadorganismen und Krankheiten zu schützen oder, ohne zur Ernährung von Pflanzen bestimmt zu sein, die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, sowie Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel, Kohlendioxid, Torf und Wasser;

2.
Wirtschaftsdünger: tierische Ausscheidungen, Gülle, Jauche, Stallmist, Stroh sowie ähnliche Nebenerzeugnisse aus der landwirtschaftlichen Produktion, auch weiterbehandelt, die dazu bestimmt sind, zu einem der in Nummer 1 erster Teilsatz genannten Zwecke angewandt zu werden;

2a.
Sekundärrohstoffdünger: Abwasser, Fäkalien, Klärschlamm und ähnliche Stoffe aus Siedlungsabfällen und vergleichbare Stoffe aus anderen Quellen, jeweils auch weiterbehandelt und in Mischungen untereinander oder mit Stoffen nach den Nummern 1, 2, 3, 4 und 5, die dazu bestimmt sind, zu einem der in Nummer 1 erster Teilsatz genannten Zwecke angewandt zu werden;

3.
Bodenhilfsstoffe: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die den Boden biotisch, chemisch oder physikalisch beeinflussen, um seinen Zustand oder die Wirksamkeit von Düngemitteln zu verbessern, insbesondere Bodenimpfmittel, Bodenkrümler, Bodenstabilisatoren, Gesteinsmehle sowie Stoffe mit wesentlichem Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, in geringen Mengen zur Aufbereitung organischen Materials zugesetzt zu werden;

4.
Kultursubstrate: Pflanzenerden, Mischungen auf der Grundlage von Torf und andere Substrate, die den Pflanzen als Wurzelraum dienen, auch in flüssiger Form;

5.
Pflanzenhilfsmittel: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf die Pflanzen einzuwirken;

6.
Herstellen: das Gewinnen, Bearbeiten, Verarbeiten, Mischen und sonstige Aufbereiten von Stoffen nach den Nummern 1 bis 5;

7.
Inverkehrbringen: das Anbieten, Vorrätighalten zur Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben an andere; dem Inverkehrbringen steht das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Abgabe an andere, dem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen die Abgabe in Genossenschaften oder sonstigen Personenvereinigungen an ihre Mitglieder gleich.

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Zitierungen von § 1 Düngemittelgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DüngMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüngMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a DüngMG Anwendung von Düngemitteln; tierische Ausscheidungen (vom 01.03.2007)
... Stoffe nach § 1 Nr. 1 bis 5 dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Die Düngung nach ...
§ 2 DüngMG Zulassung von Düngemitteltypen
...  3. Wirtschaftsdünger, auch in Gemischen mit Stoffen nach § 1 Nr. 3 bis 5, mit Torf oder Wasser, 4.  ...
§ 3 DüngMG Kennzeichnung, Verpackung
... Absatz 2 Nr. 2 gelten entsprechend für die Kennzeichnung von Torf und von Stoffen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis ...
§ 5 DüngMG Verkehrsbeschränkungen, Anwendungsbeschränkungen
...  1. das gewerbsmäßige Inverkehrbringen bestimmter Stoffe nach § 1 Nr. 2a bis 5 und bestimmter Düngemittel nach § 2 Abs. 3, 2. die ... nach § 2 Abs. 3, 2. die Anwendung bestimmter Stoffe nach § 1 Nr. 1 bis 5 zu verbieten oder zu beschränken, soweit dies zum Schutz der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
Artikel 5 MeeresStrategieRLUG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... „Sekundärrohstoffdünger oder Wirtschaftsdünger im Sinne des § 1 des Düngemittelgesetzes" durch die Wörter „Düngemittel im Sinne des ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung
V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 6. FertigPackVÄndV Änderung der Fertigpackungsverordnung
... 1 der Düngemittelverordnung" durch die Wörter „Stoffen im Sinne des § 1 Nr. 2, 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes oder mit Torf" ersetzt. 8. In § ... Abs. 1 der Düngemittelverordnung" durch die Wörter „Stoffe im Sinne des § 1 Nr. 2, 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes oder mit Torf" ersetzt. b) Nummer 8a ...

Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften des Düngemittelrechts und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
V. v. 06.02.2009 BGBl. I S. 153
Artikel 3 DüBußGuaÄndV Änderung der Düngemittel-Probenahme- und Analyseverordnung
...  2. In § 2 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 3 wird jeweils die Angabe „§ 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 1 bis 7 ... ersetzt. 3. In § 6 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 1 Nr. 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 5 bis 7 ... 2 bis 7 des Düngegesetzes,". b) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 1 Nr. 1 oder 2a des Düngemittelgesetzes" durch die Angabe „§ 2 Satz 1 Nr. 1 des ...

Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 27.07.2006 BGBl. I S. 1818
Artikel 1 4. DüMiRÄndV Änderung der Probenahme- und Analyseverordnung - Düngemittel
... die Wörter „eines Düngemittels" durch die Wörter „eines in § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes bezeichneten Stoffes" ersetzt. b) In ... neigen, die Einzelproben aus ruhendem Gut entnommen werden, 2. bei den in § 1 Nr. 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes bezeichneten Stoffen, die zur Entmischung neigen, die ... neigen, die Einzelproben aus ruhendem Gut entnommen werden, 3. bei den in § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes bezeichneten Stoffen Anforderungen an die ... 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: „3. bei Düngemitteln im Sinne des § 1 Nr. 1 oder 2a des Düngemittelgesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die ... Düngemittelgesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 1 Nr. 2 oder 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes." 10. § 10 wird wie folgt ... und 5 werden wie folgt gefasst: „4. bei Düngemitteln im Sinne des § 1 Nr. 1 oder 2a des Düngemittelgesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die ... Düngemittelgesetzes die Typenbezeichnung, bei sonstigen Stoffen die Bezeichnung nach § 1 Nr. 2 oder 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes, 5. bei Düngemitteln im Sinne ... 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes, 5. bei Düngemitteln im Sinne des § 1 Nr. 1 oder 2a des Düngemittelgesetzes die verpflichtend vorgeschriebenen Angaben zur ...

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 14. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes
... 2 Satz 2 sowie § 11 Absatz 1 Nummer 8 werden die Wörter „Stoffen nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes" jeweils durch die Wörter „Stoffen nach ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Düngemittelverordnung (DüMV)
V. v. 26.11.2003 BGBl. I S. 2373; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.07.2008 BGBl. I S. 1410; aufgehoben durch § 10 V. v. 16.12.2008 BGBl. I S. 2524
§ 3 DüMV Anforderungen an Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel
... Stoffe nach § 1 Nr. 2 und 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes dürfen gewerbsmäßig nur in Verkehr ...
§ 6 DüMV Art der Kennzeichnung
... Hersteller unverpackt gelagerte Ware muss gekennzeichnet sein, sofern sie als Stoff nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes zur Abgabe bestimmt ist. (5) Werden ...

Düngemittelverordnung (DüMV)
V. v. 16.12.2008 BGBl. I S. 2524; aufgehoben durch § 11 V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2482
§ 1 DüMV Begriffsbestimmungen
... Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die den durch § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes vorgegebenen Zweckbestimmungen unmittelbar dienen, bei ... entscheiden, 4. Nebenbestandteile: Teilmengen in Stoffen nach § 1 des Düngemittelgesetzes, soweit diese a) in Düngemitteln keine ... oder Pflanzenhilfsmitteln nicht unmittelbar der jeweiligen Zweckbestimmung nach § 1 Nr. 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes dienen; dies gilt auch für Nährstoffe in ... zugegeben werden, sowie Stoffe, die a) mit anderer Zweckbestimmung als nach § 1 des Düngemittelgesetzes zugegeben werden, b) nach Ablauf der Aufbereitung durch ...
Anlage 2 DüMV (zu § 1 Nr. 11, § 3 Abs. 1, 2, § 4 Abs. 1, 2, § 6 Abs. 1, 2, 5, 6, 7, § 7 Abs. 2, 4, § 9 Abs. 2) Tabellen (vom 24.12.2009)
...  Nur unvermeidbare Anteile im Rahmen der Herstellung von Stoffen nach § 1 des Düngemittelgesetzes. Für Schadstoffe siehe auch Maßgaben nach ... 10.1 Angaben, die den Stoff gemäß § 1 des Düngemittelgesetzes wesentlich charakterisieren ... Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel nach § 1 des Düngemittelgesetzes. 3. Bei Kalken darf ab ...

Fertigpackungsverordnung
neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 451, 1307; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
§ 31 FertigPackV Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder Liter (vom 11.04.2009)
... freiem Verkehr befunden haben. 4. Auf Fertigpackungen mit Stoffen im Sinne des § 1 Nr. 2, 3 bis 5 des Düngemittelgesetzes oder mit Torf ist die Füllmenge nach den ...

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 2 StrlSchV Anwendungsbereich
... des Pflanzenschutzgesetzes, von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Stoffen nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes sowie die Aktivierung der vorgenannten Produkte,  ...
§ 106 StrlSchV Genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung
... des Pflanzenschutzgesetzes, von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Stoffen nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes, die im Geltungsbereich dieser Verordnung erworben oder ...
§ 107 StrlSchV Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung (vom 01.11.2011)
... des Pflanzenschutzgesetzes, von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Stoffen nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes zu erteilen, wenn 1. es sich bei dem Zusatz um ...
Anlage I StrlSchV (zu §§ 8, 12, 17, 21) Genehmigungsfreie Tätigkeiten (vom 01.11.2011)
... des Pflanzenschutzgesetzes, von Schädlingsbekämpfungsmitteln und von Stoffen nach § 1 Nr. 1 bis 5 des Düngemittelgesetzes, deren Herstellung nach § 106 oder deren Verbringung ...


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