Zitierungen von § 5 AMGZSAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AMGZSAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMGZSAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 AMGZSAV Ausnahmen vom Sechzehnten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes (vom 26.10.2022)
... wenn 1. diese Arzneimittel unter Anwendung des § 2 Absatz 1 oder Absatz 4 oder § 5 Absatz 1 oder Absatz 2 als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung von pathogenen Erregern, Toxinen, ... 2. nach den Gegebenheiten des Einzelfalls die auf § 2 Absatz 1 oder Absatz 4 oder § 5 Absatz 1 oder Absatz 2 gestützten Abweichungen von dem Zweiten oder Vierten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes ... von Gesundheitsberufen haben die Folgen der auf § 2 Absatz 1 oder Absatz 4 oder § 5 Absatz 1 oder Absatz 2 gestützten Abweichungen von dem Zweiten oder Vierten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes nur ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 2d 3. COVIfSGAnpG Änderung der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung
... Bundes- oder Landesbehörden oder die von ihnen beauftragten Stellen." 4. Nach § 5 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Abweichend von § 10 Absatz 1 ...

Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3048; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 11 4. AMGuaÄndG Änderung der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung
... Absatz 1c des Arzneimittelgesetzes ist insoweit nicht anzuwenden." 5. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Ausnahmen vom Dritten ...

Zweite Verordnung zur Änderung der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung
V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1806
Artikel 1 2. AMGZSAusnVÄndV
... auf die in § 1 Absatz 2 genannten Arzneimittel keine Anwendung." 5. Die §§ 5 und 5a werden wie folgt gefasst: „§ 5 Ausnahmen vom Zweiten Abschnitt des ... 5. Die §§ 5 und 5a werden wie folgt gefasst: „ § 5 Ausnahmen vom Zweiten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes (1) Abweichend von § 8 ... 2 Abs. 1 oder 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 oder Absatz 4 oder § 5 Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt. bbb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 ... 2 Abs. 1 oder 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 oder Absatz 4 oder § 5 Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt und werden die Wörter „von dem Vierten Abschnitt" ... 2 Abs. 1 oder 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 oder Absatz 4 oder § 5 Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt und werden die Wörter „von dem Vierten Abschnitt" ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed