Artikel 6 - Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen (BergRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2093
Geltung ab 18.08.1998; FNA: 750-15-11/1 Bergbau
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Artikel 6 Übergangsvorschrift zu Artikel 5



Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits begonnenen Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 der in Artikel 5 genannten Verordnung sind nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.



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